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Regel 16 - Spielverzögerungen

Vorbemerkung zur Regel 16

Handzeichen 25(bkw, 24.11.2015) Stand: Regeltext, 45. Aufl. 2013, RI 01-15. Volleyball ist ein "schnelles" Spiel. Ein schnelles Spiel hängt maßgeblich auch von einem stetigen Spielfluss ab. Demnach soll alles vermieden werden, was diesen Spielfluss zu unterbrechen droht.

Eine solche Unterbrechung kann dabei taktisch durch die Mannschaften herbeigeführt werden, um den Gegner aus dem Spielfluss zu bringen. Allerdings ist nicht jede Unterbrechung gleichsam fehlerhaft, denn das Regelbuch sieht in Regel 15 gerade zwei reguläre Spielunterbrechungen vor: AUSZEITEN und WECHSEL.

Liegt die Unterbrechung also nicht durch eine reguläre Spielunterbrechung vor oder wird die reguläre Spielunterbrechung über das bezeichnete Maß überschritten, kann eine Verzögerung im Sinne der Regel 16 vorliegen.

Spielverzögerungen im Sinne der Regel 16 sind Mannschaftssanktionen und streng von den persönlichen Sanktionen der Mannschaftsmitglieder gemäß Regel 21 - Fehlverhalten und seine Sanktionen abzugrenzen.

Regel 16.1 - Arten von Verzögerungen

Eine unberechtigte Handlung einer Mannschaft, die davon abhält, das Spiel wieder aufzunehmen, ist eine Verzögerung. Dazu gehört u.a.:

  • die Verzögerung einer regulären Spielunterbrechung (Regel 16.1.1),
  • die Verlängerung von Unterbrechunungen nach der Aufforderung, das Spiel fortzusetzen (Regel 16.1.2),
  • die Beantragung eines unrechtmäßigen Wechsels (Regel 16.1.3),
  • die Wiederholung eines unberechtigten Antrages (Regel 16.1.4),
  • die Verzögerung des Spiels durch ein Mannschaftsmitglied (Regel 16.1.5).

Regel 16.1.1 - Verzögerung einer regulären Spielunterbrechung

Eine bei vielen Mannschaften beliebte Methode ist es, dass Spiel durch die Verlängerung von regulären Spielunterbrechungen zu verzögern. Dies geschieht wohl meist nicht mit der Absicht, dass Spiel zu verzögern, allerdings kommt es hierauf auch nicht an. Eine Auszeit dauert 30 Sekunden (Regel 15.4.1), ein Wechsel soll nur solange dauern, wie für das Eintragen in den Spielberichtsbogen und den Wechselvorgang selbst benötigt wird (Regel 15.10.2).

Verzögerung einer Auszeit

Nach 30 Sekunden soll das Spiel wieder fortgesetzt werden können, indem die Mannschaften das Spielfeld betreten. Damit müssen die Spieler auch spielbereit am Feldrand stehen. Regelmäßig erfolgt in dieser Situation jedoch erst noch der "Schlachtruf", die Flaschen werden in die Kiste gestellt oder es gibt noch letzte Anweisungen vom Trainer... Wenn die Mannschaften nach 30 Sekunden nicht wieder spielbereit sind, dann ist dies eine Verzögerung, die mit allen Konsequenzen zu ahnden ist.

Verzögerung eines Wechsels

Es ist klar, dass einem Feldspieler erst signalisiert werden muss, dass er ausgewechselt wird. Kommt der Feldspieler dann jedoch nur schleppend zur Wechselzone, dann kann hierin ein Verzögerung liegen. Gleiches kann auch für den Wechselspieler gelten, der es sich in der Wechselzone "bequem" macht und nicht das Spielfeld betritt.

Regel 16.1.2 - Verlängerung von Unterbrechungen nach der Aufforderung, das Spiel fortzusetzen

Immer dann wenn der Ball aus dem Spiel ist, entsteht eine Unterbrechung (des Spielflusses). Zwar wird in Regel 15 die Unterbrechung definiert als: ...die Zeit zwischen einem vollendeten Spielzug (Regel 6.1.3) und dem Pfiff des 1. Schiedsrichters zum nächsten Aufschlag. Allerdings liegt rein faktisch auch eine Unterbrechung vor, wenn kein vollendeter Spielzug gegeben ist, sondern z.B. auch dann, wenn der Spielzug wiederholt werden musste. Ursachen dafür können z.B. die Verletzung eines Spielers, Wassertropfen von der Decke u.ä. sein. Auch hiernach erfolgt regelmäßig wieder die Aufforderung des Schiedsrichters, das Spiel fortzusetzen. Folgt eine Mannschaft diesem Aufruf nicht, so kann eine Verzögerungssanktion folgen.

Weigert sich eine Mannschaft das Spiel fortzusetzen, so könnte man auf die Idee kommen, diese Mannschaft im Sinne der Regel 6.4.1 als "nicht angetreten" zu erklären. Der reine Wortlaut der Regel gibt dies jedoch nicht her, denn dieser bezieht sich, auch aufgrund der Sanktionsfolge, auf eine Situation bei Beginn des Spiels / des Satzes. Allerdings kann diese Regel analog angewendet werden. Wenn der Schiedsrichter bereits eine Verwarnung (gelbe Karte) und eine Bestrafung wegen Verzögerung (rote Karte) ausgesprochen hat, dann bleiben ja nur zwei Möglichkeiten, entweder es folgen immer weitere Bestrafungen wegen Verzögerung, bis die Mannschaft antritt oder es wird im Sinne der Regel 6.4.1 die Mannschaft als "Nichtangetreten" erklärt. Letzterer Ansicht ist zu folgen. Diese Lösung sieht auch das FIVB-Casebook 2015 in 4.32, 4.33 vor.

Regel 16.1.3 - Beantragung eines unrechtmäßigen Wechsels und
Regel 16.1.4 - Wiederholung eines unberechtigten Antrages

Die unberechtigten Anträge sind Teil einer eigenen Erläuterung zur Regel 15.11. Nur kurz an dieser Stelle:

  • Es geht hier um die Antragstellung. Soweit im Sinne der Regel 16.1.3 bereits ein unrechtmäßiger Wechsel erfolgte, bestimmen sich die Folgen nicht nach Regel 16.1.3, sondern nach Regel 15.9.
  • Der erste unberechtigte Antrag einer Mannschaft wird ohne weitere Konsequenzen zurück gewiesen, sofern es hierduch nicht zu einer Verzögerung gekommen ist (Regel 15.11.2).
  • Die Wiederholung eines unberechtigten Antrags (Regel 16.1.4), durch dieselbe Mannschaft, wird als Verzögerung gewertet und mit Verwarnung oder Bestrafung wegen Verzögerung geahndet.

Regel 16.1.5 - Verzögerung des Spiels durch ein Mannschaftsmitglied

Die beliebteste Verzögerung ist sicherlich das "Schuhebinden". Wenn ein Senkel sich löst, dann ist selbstverständlich dem Spieler zu gestatten diesen schnell wieder zu verschließen. Allerdings ist das Öffnen und erneute Binden nicht mehr hiervon umfasst. Hierzu hat die Mannschaft eine reguläre Spielunterbrechung in Form einer Auszeit zu investieren - Verzögerung!

Auch immer wieder gerne praktiziert: Das Wischen des Bodens. Wenn tatsächlich der Boden durch Wassereinbruch oder aber durch Schweiß feucht sein sollte, dann ist das Spielfeld in diesem Zustand nicht sicher. Meist liegt ein Tuch oder Feudel bereit, kurz wischen lassen und weiter geht es. Ihr müsst dann entscheiden, ob hier die Mannschaft absichtlich verzögert, oder aber berechtigt die Spielfläche wieder herstellt...

Die nächste Verzögerung kann in dem "Ball behalten" zu sehen sein. Nach einem Spielzug holt die Mannschaft, die den Spielzug verloren hat, den Ball. Der betreffende Spieler kommt (mit dem Ball) zunächst mit den anderen Mannschaftmitgliedern in der Feldmitte zusammen und rollt erste dann gemächlich den Ball zum Aufschlagspieler - Verzögerung!

Der Schlachtruf oder das Ritual an sich ist auch prädestiniert für eine Verzögerung. Auch wenn das kurze Zusammenkommen zu dulden sein sollte, so ist eine quasi Auszeit auf dem Feld nicht mehr angemessen - Verzögerung!

Außerhalb einer regulären Spielunterbrechung "Trinken oder Futtern". Manchmal laufen Spieler ganz schnell an den Spielfeldrand um sich (im besten Fall) von ihren Mitspielern die Wasserflasche oder ein Stück Banane reichen zu lassen, im schlimmsten Fall rennen diese Spieler schnell selbst aus dem Feld. Da kann man als Schiedsrichter nur auf Verzögerung erkennen!

Die Ausnahme von der Regel: Es gibt Situationen, in denen es einem Spieler gaaaanz kurz gestattet werden sollte, sich am Spielfeldrand ein bereitgehaltenes Stück "Traubenzucker" abzuholen, man denke hier an einen Diabetiker. Auch wenn es für den Spielfluss nicht fördernd ist, bin ICH der Meinung, dass hier die Folgen einer Unterzuckerung schlimmer sein könnten, als eine kaum spürbare "Verlangsamung" des Spielflusses, zumindest, wenn dies nicht permanent geschieht. Ja, einige Kollegen werden mit Sicherheit anderer Meinung sein, aber wenn das Spiel zudem nicht vor großen Kulisse statt findet, sollte sich hieran wohl auch keiner stören. Besser so, als wenn der Spieler mit Unterzuckerung auf dem Feld zusammenklappt...

Keine Verzögerung nach Ablauf der acht (8) Sekunden beim Aufschlag! Es gibt Schiedsrichter, die nach dem Ablauf der 8 Sekunden zur Ausführung des Aufschlags (Regel 12.4.4) eine Verzögerungssanktion (Verwarnung oder Bestrafung) aussprechen. Nein! Die Regel 12.4.4 und der entsprechende Fehler in Regel 12.6.1.2 gehen den Verzögerungen vor und stellen genau für diese Situation spezielle Tatbestände dar. Insbesondere weil die Folge des Ablaufs der acht (8) Sekunden ohnehin Punkt und Aufschlagsrecht für den Gegner sind, ist diese Ansicht nicht nur abzulehnen, sondern ausdrücklich FALSCH! 

Regel 16.2 - Sanktionen für Verzögerungen

Regel 16.2.1 (Mannschaftssanktionen)

"Verwarnung wegen Verzögerung" oder "Bestrafung wegen Verzögerung" sind Mannschaftssanktionen.

  • Alle Sanktionen wegen Verzögerung sind über das ganze Spiel wirksam. (Regel 16.2.1.1)
  • Alle Sanktionen werden im Spielberichtsbogen eingetragen. (Regel 16.2.1.2)

Die "Verwarnung" oder "Bestrafung wegen Verzögerung" sind keine persönlichen Sanktionen, wie dies im Rahmen der Regel 21 - Fehlverhalten und seine Sanktionen der Fall ist, sondern betreffen die Mannschaft im Allgemeinen, es sind Mannschaftsanktionen. Es gibt also ein "Mannschaftskonto". Dieses "Mannschaftskonto" beginnt am Anfang des Spiels und endet mit dessen Ende.

Regel 16.2.1.1 (Wirksamkeit)

Alle während des Spiel "gesammelten" Sanktionen bleiben über das gesamte Spiel wirksam, demnach muss nicht in jedem Satz erneut eine Verwarnung wegen Verzögerung erfolgten, bevor eine "Bestrafung wegen Verzögerung" ausgesprochen werden kann (Regel 16.2.1.1).

Regel 16.2.1.2 (Eintragung)

Wichtig ist noch, dass die Sanktionen für Verzögerungen auch in den Spielberichtsbogen einzutragen sind. Diese werden im Sanktionenfeld, in der entsprechenden Spalte (Verwarnung oder Bestrafung), mit einem "V" für Verzögerung (international mit einem "D" für Delay) eingetragen. Der häufigste Fehler ist hier, dass nicht ein "V", sondern die Mannschaftsmitglieder (Nummern oder "T" etc.) eingetragen werden, je nachdem, wer die Verzögerung hervor gerufen hat - hieran sind schon Prüfungen gescheitert. 

Regel 16.2.2 (Erste Verzögerung)

Die erste Verzögerung durch ein Mannschaftsmitglied in einem Spiel wird mit einer "VERWARNUNG WEGEN VERZÖGERUNG" geahndet.

Bei den Verzögerungssanktionen kommt es nicht auf ein bestimmtes Mannschaftsmitglied an (siehe oben Mannschaftssanktionen) sondern es reicht, wenn "irgendein" Mannschaftsmitglied die Verzögerung hervor gerufen hat. Sei es der Trainer, sei es ein Spieler. Wenn keine Ausnahme vorliegt, warum hier ein Verzögerung gerechtfertigt war, Ausnahmen s.o., dann muss eine Verwarnung wegen Verzögerung gegenüber der Mannschaft ausgesprochen werden. Dies erfolgt in aller Regel über den Spielkapitän an die Mannschaft.

Regel 16.2.3 (Zweite und weitere Verzögerungen)

Die zweite und die folgenden Verzögerungen jeglicher Art durch irgendein Mitglied derselben Mannschaft werden als Fehler mit einer "BESTRAFUNG WEGEN VERZÖGERUNG" geahndet, mit der Folge Punkt und Aufschlag für den Gegner.

Dies ist die logische Konsequenz der Regel 16.2.2. Hat die Verwarnung nichts genützt, dann gibt es die Bestrafung (rote Karte). Wichtig, es folgt hier nicht nur ein Punkt für den Gegner, der Gegner erhält überdies das Recht den nächsten Aufschlag auszuführen.

Handzeichen 25Handzeichen 25 - Verwarnung / Bestrafung für Verzögerung

Eine Verwarnung oder Bestrafung wegen Verzögerung wird mit dem Handzeichen 25 angezeigt, indem die gelbe Karte (Verwarnung) oder die rote Karte (Bestrafung) gegen das Handgelenk gehalten wird.

Regel 16.2.4 (Sanktionen zwischen den Sätzen)

Sanktionen wegen Verzögerung vor und zwischen den Sätzen werden im folgenden Satz wirksam.

Da fragt man sich als ordentlicher Spieler, wie man denn zwischen den Sätzen etwas verzögern kann. Das ist eigentlich ganz einfach:

Der Trainer gibt die Aufstellungsblätter nicht ab. Wenn der Trainer die Aufstellungsblätter / Aufstellungskarten nicht abgibt, dann kann der neue Satz nicht angepfiffen werden. Um den Trainer ein wenig zu motivieren, kann spätestens dann eine Sanktion erfolgen, wenn die regulären drei (3) Minuten im Sinne der Regel 18.1 vorüber sind. Diese Sanktion wird im folgenden Satz wirksam.

Verzögerung des Seitenwechsels zwischen den Sätzen: Auch wenn die Regeln nicht ausdrücklich einen unverzüglichen Seitenwechsel voraussetzen, so ist dies dennoch für den schnellen Spielverlauf unabdingbar. Wenn also eine Mannschaft nicht "rechtzeitig" wechselt und es hierdurch zu einem späteren Anpfiff des nächsten Satzes kommt, liegt eine Verzögerung vor.

Zur Vollständigkeit - Verzögerung des Seitenwechsels im Entscheidungssatz: Hier ist ausdrücklich in Regel 18.2.2 festgelegt, dass der Seitenwechsel unverzüglich erfolgen muss. Bedenkt aber, dass der Seitenwechsel im Entscheidungssatz nicht im Rahmen einer Satzpause erfolgt, sondern Teil der Spielzeit des 5. Satzes ist, so dass nicht auf die Regel 16.2.4 zurück gegriffen werden muss.


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