Führen gleichzeitige Ballberührungen von Gegnern zu einem "Gehaltenen Ball", so wird NICHT abgepfiffen. Der Halbsatz "wird auf Doppelfehler" erkannt und der Spielzug wiederholt, sowie der Verweis auf die Regel 6.1.2.2 wird ersatzlos gestrichen.
Jeder Fall eines unberechtigten Antrags muss, sobald er von den Schiedsrichtern zurückgewiesen wurde, durch ein "X" im Feld Sanktionen, in der Spalte "Verwarnung" vermerkt werden.
15.11.1 | Ein Antrag auf eine Spielunterbrechung ist unberechtigt: |
15.11.1.1 | - während eines Spielzuges, im Augenblick des Pfiffes zum Aufschlag oder nach diesem, |
15.11.1.2 | - durch ein nicht berechtigtes Mannschaftsmitglied, |
15.11.1.3 | - für einen Wechsel, wenn nach einem vorhergehenden Wechsel derselben Mannschaft kein Spielzug stattgefunden hat, |
15.11.1.4 | - wenn die erlaubte Zahl der jeweiligen Spielunterbrechungen überschritten wird. |
15.11.2 | Der erste unberechtigte Antrag wird ohne weiter Folgen zurückgewiesen, wenn er zu keiner Spielverzögerung führt und im Spielberichtsbogen unter „SANKTIONEN“ vermerkt 1). |
15.11.3 | Die Wiederholung eines unberechtigten Antrags wird als Spielverzögerung behandelt |