(bkw) Stand: Regeltext, 45. Aufl. 2013, RI 01-15. Sofern sich ein Spieler verletzt, ist dies immer eine etwas heikle Sache. Neben der großen Aufregung die plötzlich auf dem Spielfeld herrscht, bei der sich meist alles um den verletzten Spieler dreht, hat sich der Schiedsrichter noch um eine andere Sache zu kümmern - das Spiel!
Nicht selten passiert es daher, dass gerade unerfahrene Schiedsgerichte mit der Situation überfordert sind und sich auch gegenüber den Mannschaften vielleicht nicht durchsetzen möchten oder können, um erst einmal Ordnung in das Chaos zu bringen. Dabei gibt das Regelbuch dem Schiedsrichter die Anleitung für diese Situation an die Hand.
17.1.1 (1) Wenn sich ein ernster Unfall ereignet, während der Ball im Spiel ist, muss der Schiedsrichter das Spiel sofort unterbrechen und der medizinischen Hilfe gestatten das Feld zu betreten.
(2) Der Spielzug wird anschließend wiederholt.
Bei der Verletzung eines Spielers ist das Spiel sofort zu unterbrechen (Doppelfehler im Sinne einer Spielzugwiederholung, Handzeichen, Nr. 23). Hat der Schiedsrichter Zweifel über das Bestehen einer Verletzung, so ist diese Regel zur Sicherheit anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn es sich dem ersten Anschein nach nicht um einen "ernsthaften" Unfall handelt. Ob der Unfall nämlich wirklich ernsthaft war, kann regelmäßig immer erst dann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, wenn die Situation geklärt wurde.
Sicherheit geht vor!
Die Verletzung sollte in den Spielberichtsbogen unter Bemerkungen eingetragen werden, um eine spätere Rekonstruktion des Spielverlaufes zu ermöglichen und um etwaige Haftungsfragen, insb. für die Unfallversicherung, besser Nachweisen zu können.
Zur Hilfeleistung ist der medizinischen Hilfe zu gestatten das Spielfeld zu betreten. Als erstes sollte auf dem Feld geklärt werden, was genau passiert ist. Im Zweifel schon hier einen Krankenwagen rufen (Notruf 112) und den verletzten Spieler zunächst liegen lassen. Es bietet sich an eine Decke oder eine Jacke zu holen um den Spieler vor Kälte von unten bzw. oben zu schützen. Kann der Spieler aufstehen ist die weitere Hilfeleistung auf die Bank bzw. dahinter zu verlegen.
Das Spiel sollte relativ schnell wieder in Gang gebracht werden. Wie schnell genau ist im Einzelfall zu entscheiden. Beachte hier auch die Regel 17.3 – Längere Spielunterbrechungen.
Der zu wiederholende Spielzug muss grundsätzlich mit derselben Aufstellung wiederholt werden. Anträge auf reguläre Spielunterbrechungen sind im Sinne der Regel 15 nicht regelgerecht. Soweit der Spieler allerdings nicht mehr spielfähig ist, sind etwaige Wechsel im Sinne der Regel 15.7 - Ausnahmsweiser Wechsel, wie folgt, durchzuführen:
Kann weder normal noch ausnahmsweise gewechselt werden, ist die Regel 17.1.2 anzuwenden, demnach eine Wiederherstellungszeit von 3 Minuten zu gewähren. Weiter, siehe dort.
(1) Kann ein verletzter oder erkrankter Spieler weder normal noch ausnahmsweise ausgewechselt werden, wird dem Spieler eine einmalige Wiederherstellungszeit von 3 Minuten gewährt, jedoch nur einmal pro Spieler während des gesamten Spiels.
(2) Kann der Spieler nicht weiterspielen, wird seine Mannschaft für unvollständig erklärt.
Die normalen Wechsel erfolgen wie unter Regeln 15.5, 15.6 beschrieben. Das heißt: Jeder sich nicht auf dem Feld befindende und noch nicht aus- bzw. eingewechselter Spieler der Mannschaft (bis auf den Liberos und dessen Austauschspieler), kann für den verletzten Spieler eingewechselt werden.
Ein ausnahmsweiser Wechsel (Regel 15.7) bedeutet:
Wichtig: Hinausgestellte oder disqualifizierte Spieler können nicht ausnahmsweise eingewechselt werden!
Sind keine normalen oder ausnahmsweisen Wechsel mehr möglich, erhält ein verletzter Spieler eine Wiederherstellungszeit von 3 Minuten. Diese Zeit kann relativ großzügig bemessen werden, sofern sichergestellt ist, dass das Spiel dann fortgesetzt werden kann.
Innerhalb dieser Zeit muss der Spieler wieder spielfähig werden. Dies ist aus objektiver Sicht zu beurteilen. Humpelt der Spieler nach der Wiederherstellungszeit von 3 Minuten auf das Spielfeld oder sieht nicht genesen aus, so ist ihm ein Weiterspielen nicht zu gestatten (vgl. hierzu auch NVV Kommentar). Dies gilt auch, wenn insoweit die Mannschaft für unvollständig erklärt werden müsste (siehe Abs. 2).
Wichtig: Einem Spieler steht nur einmal im gesamten Spiel eine Widerherstellungszeit zu, Regel 17.1.2. Ansonsten ist seine Mannschaft für unvollständig zu erklären (s.u. Abs. 2)
Soweit der Spieler nicht wieder spielfähig ist, muss seine Mannschaft für unvollständig erklärt werden. Mit den Folgen der Regel 6.4.3 (Verlust des Satzes bzw. des Spiels).
Dies ist insb. dann der Fall, wenn die Mannschaft aus nur 6 Spielern besteht. Auch dann, wenn sie zwar aus 7 Spielern besteht, einer jedoch davon als Libero ernannt wurde.
Der (ausnahmsweise) ausgewechselte verletzte oder erkrankte Spieler darf nicht ins Spiel zurückkehren, Regel 15.7 Abs. 2 Satz 2.
Wenn der verletzte Spieler normal gewechselt werden konnte, dann besteht demnach diese Einschränkung nicht!