(bkw, 26.01.2017) Stand: FIVB Regeln 2017-2020. Das Thema Fehlverhalten und seine Sanktionen ist mit etwas Vorsicht zu genießen. Am Besten ist es natürlich, wenn dieses Thema überhaupt kein Thema bei einem Spiel wird. Insbesondere Bestrafungen, Hinausstellungen und Disqualifikationen sollten für einen Schiedsrichter immer "ultima ratio" sein - "das letzte Mittel".
Als Schiedsrichter müsst Ihr Euch im Klaren darüber sein, dass das Erteilen einer Sanktion regelmäßig auch bedeutet, dass bei Eurer Leitung des Spiels an sich schon etwas falsch gelaufen ist. Es ist oft nicht nur ein Problem der Mannschaften, sondern auch ein Problem des Schiedsrichters, der es überhaupt zu einer Situation kommen lässt, die eine Sanktionierung notwendig macht.
Zwar gibt es immer wieder Spieler und Trainer, die das Schiedsgericht austesten und es damit darauf anlegen eine Sanktion zu erhalten, allerdings solltet Ihr schon im Vorfeld versuchen diese Situationen zu vermeiden. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass Sanktionen praktisch die einzige Möglichkeit des Schiedsgerichts darstellen, sich gegenüber den Mannschaften zu "wehren".
Die "Regel 21 - Fehlverhalten und seine Sanktionen" bezieht sich auf persönliche Sanktionen der Mannschaftsmitglieder und ist streng von den Mannschaftssanktionen im Sinne einer Verwarnung oder Bestrafung wegen Verzögerung (Regel 16) zu trennen!
Verwarnungen oder Sanktionen können nur gegenüber den Mannschaftsmitgliedern erfolgen, siehe auch Regel 21.2. Das Publikum in der Halle kann nicht im Sinne der Regel 21 sanktioniert werden. Kann das Spiel aufgrund des Verhaltens des Publikums nicht fortgeführt werden, dann habt Ihr als Schiedsrichter die Möglichkeit Euch an den Ausrichter zu wenden. Wenn dies nicht hilft, dann bleibt nur noch die Möglichkeit das Spiel vorzeitig zu beenden / abzubrechen. Falls dies einmal notwendig werden sollte, vermerkt die Gründe hierfür so ausführlich wie nur möglich in dem Spielberichtsbogen, notfalls auch auf einem gesonderten Blatt!
Geringfügiges Fehlverhalten wird nicht mit Sanktionen belegt. Der 1. Schiedsrichter hat die Aufgabe vorzubeugen, dass das Fehlverhalten nicht ein Ausmaß erreicht, dass Sanktionen zur Folge hat.
Dies geschieht in zwei Stufen:
Stufe 1: durch eine verbale Verwarnung über den Spielkapitän;
Stufe 2: durch Zeigen der GELBEN KARTE an das betreffende Mannschaftsmitglied.
Diese formelle Verwarnung ist keine Sanktion, sondern ein Zeichen, dass das Fehlverhalten des Mannschaftsmitgliedes (und damit auch gesamten Mannschaft) für das Spiel ein Ausmaß erreicht hat, das Sanktionen zur Folge hat. Sie wird im Spielberichtsbogen eingetragen, hat aber keine unmittelbaren Konsequenzen.
Die Regeln stellen klar, dass die formelle Verwarnung (Stufe 2) keine Sanktion ist. Damit ist auch erst recht die verbale Verwarnung (Stufe 1) keine Sanktion (Umkehrschluss)! Falls Unstimmigkeiten aufkommen, versucht Ihr als Schiedsrichter also zunächst (Stufe 1) mündlich den Spielkapitän auf die problematische Situation hinzuweisen und so auf ihn und damit auch auf die Mannschaft einzuwirken.
Sinnvoll kann es sein, beide Spielkapitäne in dieser Situation zu sich zu holen. Versucht freundlich und kommunikativ mitzuteilen, dass das Verhalten der Mannschaft(-en) derzeit in die falsche Richtung läuft. Dieser Hinweis sollte so früh wie möglich erfolgen, spätestens wenn Ihr merkt, dass es "etwas" kriselt. Oft reicht dann dieses Gespräch, um wieder Ruhe in den Laden zu bringen. Bring Ihr den Hinweis zu spät an, dann ist "das Kind meist schon in den Brunnen gefallen" und Ihr findet Euch in der formellen Verwarnung wieder...
Hilft das frühe Gespräch, die "verbale Verwarnung" nicht weiter, so habt Ihr als Schiedsrichter nur die Möglichkeit Eurer Bitte nach Ruhe und Ordnung Nachdruck zu verleihen, indem Ihr eine offizielle "formelle Verwarnung (gelbe Karte)" aussprecht. Diese wird an die gesamte Mannschaft erteilt ("...,dass das Fehlverhalten des Mannschaftsmitgliedes (und damit auch gesamten Mannschaft)..."), wobei das die Verwarnung auslösende Mannschaftsmitglied diese "stellvertretend" in Empfang nimmt.
Im Gegensatz zur reinen "freundlichen" verbalen Verwarnung (Stufe 1), ist die formelle Verwarnung auch durch den Schreiber im Spielberichtsbogen einzutragen:
Ihr schreibt die Spielernummer oder das Kürzel, z.B. T für Trainer, in das Feld "Verwarnung". Danach in das Feld Team - A oder B. In das Feld Satz, wird die Nummer des laufendes Satzes notiert (wenn die Verwarnung zwischen den Sätzen erfolgt, die Nummer des nächsten Satzes. Zum Schluss notiert ihr noch den Spielstand, aus der Sicht der Mannschaft, die die Verwarnung erhalten hat.
Beim neben stehenden Beispiel wurde der Trainer von Mannschaft A, im ersten Satz, bei einem Spielstand von 13 Punkten für Mannschaft A und 17 Punkten für Mannschaft B verwarnt.
Es ist immer wieder zu hören, dass Spieler behaupten, der Schiedsrichter müsse sie zunächst verwarnen. Dies ist so nicht richtig. Wenn das Verhalten eines Mannschaftsmitgliedes ein Ausmaß erreicht hat, welches eine Sanktion rechtfertigt - unangemessenes und ausfallendes Verhalten oder Aggression -, dann habt Ihr die Möglichkeit ohne eine Verwarnung im Vorfeld gleich die betreffende Sanktion auszusprechen.
Die Regel 21.1 ist eindeutig: "Geringfügiges Fehlverhalten wird nicht mit Sanktionen belegt". Das Maß der Geringfügigkeit ist aber überschritten, wenn ein unangemessenes / ausfallendes Verhalten oder eine Aggression vorliegt.
Fehlverhalten eines Mannschaftsmitgliedes gegenüber Offiziellen, Gegnern, Mitspielern oder Zuschauern wird je nach Schwere des Vergehens in drei Kategorien unterteilt:
Unangemessen ist ein Verhalten immer dann, wenn die anerkannten und gesitteten Umgangsformen überschritten werden. Bis zur Änderung der Sanktionen zur Spielzeit 2013, war noch von einem "ungebührlichen Verhalten" die Rede, obgleich die Definition identisch war. Unter einem unangemessenen Verhalten kann auch immer das Verhalten zu fassen ein, welches von den Regeln untersagt wird, ganz beliebt ist zum Beispiel das "Aufbegehren" des Trainer gegenüber dem Schiedsgericht. Ein unangemessenes Verhalten liegt z.B. vor, wenn:
Kein unangemessenes Verhalten im Sinne der Regel 21.2.1 liegt vor, wenn:
Nochmals: Persönliche Sanktionen sind strikt von den Mannschaftsanktionen (Verzögerungssanktionen) zu trennen!
Von einem ausfallenden Verhalten ist auszugehen, wenn diffamierende oder beleidigende Äußerungen oder Gesten, einschließlich jeglicher Art verächtlichr Handlungen von einem Mannschaftsmitglied erfolgen. Bis 2013 hieß das ausfallende Verhalten noch noch "beleidigendes Verhalten". Damals, wie auch noch heute stellt sich die Frage, ob das Verhalten der betreffenden Mannschaftsmitglieder wirklich beleidigend, oder diffamierend war. Rein subjektiv gesehen haben verschiedene Menschen verschiedene Tolleranzen. Aber hier ist es ganz wichtig nicht subjektiv zu entscheiden, sondern die Frage zu stellen, wie das Verhalten des Mannschaftsmitgliedes rein objektiv wahrgenommen wird. Denn die Mannschaften haben ein Rechte auf die korrekte Sanktion, weiter dazu weiter unten...
Ausfallendes Verhalten liegt z.B. vor bei:
Kein ausfallendes Verhalten liegt vor:
Eine Aggression ist anzunehmen bei tätlichen oder versuchten physichen Angriffen, sowie agressives oder bedrohliches Verhalten. Die Aggression war bis 2013 als Tätlichkeit benannt. Hierunter sind auch solche Fälle zu ziehen, bei denen psychisch, zum Beispiel durch Anschreien der Schiedsrichter durch ein Mannschaftsmitglied, versucht wird Druck aufzubauen. Es kommt also nicht mehr nur auf die tatsächliche physische Beeinträchtigung an, sondern auch auf die Art und Weise des Verhaltens.
Von einer Aggression kann ausgegangen werden:
Keine Aggression liegt vor:
Je nach Schwere des Vergehens sind nach dem Urteil des 1. Schiedsrichters folgende Sanktionen anzuwenden und im Spielberichtsbogen einzutragen: Bestrafung, Hinausstellung oder Disqualifikation.
Das erste unangemessene Verhalten eines beliebigen Mannschaftsmitgliedes im Spiel wird mit Punkt und Aufschlag für den Gegner bestraft.
Die Folge ist eindeutig, bei einem unangemessenen Verhalten erhält der Gegner einen Punkt und das Aufschlagsrecht, wenn er dies nicht ohnehin schon hat.
Die Bestrafung eines Spielers ist im Spielberichtsbogen im Sanktionenfeld zu vermerken. Im Feld Bestrafung wird die Spielernummer bzw. T für Trainer etc. (die Abkürzungen sind unter dem Sanktionenfeld vermerkt) eingetragen. Weiter ist das Team, der Satz und der Spielstand aus Sicht der Mannschaft einzutragen, die die Bestrafung erhalten hat. Erst danach bekommt die Mannschaft den "EXTRA-PUNKT", der im Punktefeld abgestrichen und zusätzlich noch umkreist wird.
Beim nebenstehenden Beispiel wurde der Spieler mit der Nummer 2 von Mannschaft B, im zweiten Satz bei einem Spielstand von 7 Punkten für Mannschaft B und 2 Punkten für Mannschaft A bestraft.
Folge ist: Punkt und Aufschlagsrecht für Mannschaft A. Damit muss der dritte Punkt in der Punkteskala des zweiten Satzes von Mannschaft abgestrichen und umkreist werden.
Regel 21.3.2.1 - Ein hinausgestelltes Mannschaftsmitglied darf für den Rest des Satzes nicht spielen, muss sofort normal gewechselt werden, sofern er sich auf dem Spielfeld befindet, und muss auf der Straffläche Platz nehmen. Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft
Ein hinausgestellter Trainer verliert sein Recht, im laufenden Satz das Spiel der Mannschaft zu leiten. Er muss auf der Straffläche Platz nehmen.
Regel 21.3.2.2 - Das erste ausfallende Verhalten eines Mannschaftsmitgliedes wird mit einer Hinausstellung geahndet. Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft.
Regel 21.3.2.3 - Das zweite unangemessene Verhalten desselben Mannschaftsmitgliedes im selben Spiel wird mit einer Hinausstellung geahndet. Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft.
Die Folge einer Hinausstellung ist immer, dass das betreffende Mannschaftmitglied 1. normal gewechselt werden und 2. auf der Straffläche Platz nehmen muss. Weitere Sanktionen erfolgen nicht! Ganz wichtig: KEIN Punkt für den Gegner!
Ist ein normaler Wechsel nicht mehr möglich, dann stellt dies die Mannschaft vor ein Problem. Im Sinne der Regel 6.4 ist die Mannschaft dann als für unvollständig zu erklären. Ein ausnahmsweiser Wechsel, im Sinne der Regel 15.7, findet in dieser Situation NIE statt. Auch ein Wechsel für einen Hinterspieler mit dem sich noch auf der Bank befindlichen Libero kann nicht erfolgen, da
Die Hinausstellung eines Spielers ist im Spielberichtsbogen im Sanktionenfeld zu vermerken. Im Feld Hinausstellung wird die Spielernummer bzw. T für Trainer etc. (die Abkürzungen sind unter dem Sanktionenfeld vermerkt) eingetragen. Weiter ist das Team, der Satz und der Spielstand aus Sicht der Mannschaft einzutragen, die die Bestrafung erhalten hat.
Beim nebenstehenden Beispiel wurde der Spieler mit der Nummer 5 von Mannschaft A, im dritten Satz, bei einem Spielstand von 5 Punkten für Mannschaft A und 11 Punkten für Mannschaft B hinausgestellt.
Zudem sollte (nach dem Spiel) eine kurze Begründung durch den Schiedsrichter im Bemerkungsfeld erfolgen, aus welchen Gründen hier das Mannschaftsmitglied sanktioniert wurde. Dies ist bedeutend für etwaige nachfolgende Sperren des Mannschaftsmitgliedes und zur Überprüfung durch den Staffelleiter, dass der Schiedsrichter hier nicht willkürlich gehandelt hat.
Regel 21.3.3.1 - Ein disqualifiziertes Mannschaftsmitglied muss sofort normal gewechselt werden, sofern er sich auf dem Spielfeld befindet, und muss den Wettkampfbereich für den Rest des Spiels verlassen. Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft.
Regel 21.3.3.2 - Die erste Aggression eines Mannschaftsmitgliedes wird mit Disqualifikation geahndet. Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft.
Regel 21.3.3.3 - Das zweite ausfallende Verhalten desselben Mannschaftsmitgliedes im selben Spiel wird mit Disqualifikation geahndet. Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft.
Regel 21.3.3.4 - Das dritte unangemessene Verhalten desselben Mannschaftsmitgliedes wird mit Disqualifikation geahndet. Es gibt keine weiteren Sanktionen für die Mannschaft.
Das disqualifizierte Mannschaftsmitglied ist 1. immer normal zu wechseln und hat 2. den Wettkampfbereich für den Rest des Spiels zu verlassen. Weitere Sanktionen, wie einen Punkt für den Gegner, gibt es nicht. Sofern ein normaler Wechsel nicht möglich ist, siehe oben zur Regel 21.3.2 - Folge der Hinausstellung.
Zum Eintrag in den Spielberichtsbogen, vgl. oben unter Regel 21.3.2 - Eintrag der Hinausstellung in den Spielberichtsbogen, mit der Maßgabe, dass die Sanktion nicht in dem Feld "Hinausstellung", sondern in dem Feld "Disqualifikation" einzutragen ist.
Beim nebenstehenden Beispiel wurde der Spieler mit der Nummer 3 von Mannschaft B, im dritten Satz, bei einem Spielstand von 11 Punkten für Mannschaft B und 17 Punkten für Mannschaft A disqualifiziert.
Stellt Euch den Fall vor, in dem es im Entscheidungssatz Team A / Team B 23:24 steht. Wenn nun ein Spieler von Team A eine beleidigende Geste gegenüber dem Schiedsgericht ausführt (Stinkefinger oder Scheibenwischer) und das Schiedsgericht sich subjektiv (noch) nicht beleidigt fühlt, obgleich es sich objektiv beleidigt fühlen sollte, dann würde hier das Schiedsgericht möglicherweise "nur" eine Sanktion wegen unangemessenen Verhaltens und damit eine Bestrafung aussprechen.
Durch diese unangemessene Sanktionierung würde Team B jedoch den Punkt erhalten und den Satz und das Spiel gewinnen. Bei der richtigen Wertung der Sanktion als ausfallendes Verhalten, muss hier "nur" der betreffende Spieler normal gewechselt werden, so dass der Satz und das Spiel noch nicht verloren ist.
Alle Sanktionen für Fehlverhalten sind für das gesamte Spiel gültige persönliche Sanktionen und werden im Spielberichtsbogen eingetragen (Regel 21.4.1).
Wiederholtes Fehlverhalten durch dasselbe Mannschaftsmitglied im selben Spiel wird stufenweise geahndet (für jedes weitere Vergehen erhält das Mannschaftsmitglied eine höhere Sanktion) (Regel 21.4.2).
Eine Hinausstellung oder eine Disqualifikation nach einem ausfallenden Verhalten bzw. nach einer Aggression erfordert keine vorausgegangene Sanktion (Regel 21.4.3).
Bis auf die Verwarnung, die für alle Mannschaftsmitglieder gleichermaßen gilt, sind die Sanktionen (Bestrafung, Hinausstellung und Disqualifikation), wie bereits in der Vorbemerkung erläutert, persönliche / individuelle Sanktionen. Jedes Mannschaftsmitglied hat dabei quasi ein eigenes "Punktekonto", wobei die Punkte nicht übertragbar sind. Das die Sanktionen im Spielberichtsbogen einzutragen sind, wurde schon bereits oben bei den verschiedenen Sanktionen besprochen.
Jedes Mannschaftsmitglied hat sein eigenes Punktekonto. Dabei haben die verschiedenen Sanktionen jeweils unterschiedliche Werte:
Hat ein Mannschaftsmitglied 1 Punkt erreicht, ist unmittelbar eine Bestrafung fällig. Hat ein Mannschaftsmitglied 2 Punkte erreicht, ist eine Hinausstellung fällig. Hat ein Mannschaftsmitglied 3 Punkte erreicht, ist es zu disqualifizieren. Zur Visualisierung nachfolgende Tabelle:
Art | Häufigkeit | Person | Sanktion | Karte(n) | Folge |
Geringfügiges Fehlverhalten | Stufe 1 | Beliebiges Mitglied | Wird nicht als Sanktion betrachtet | keine | nur Vorbeugend |
Stufe 2 | Gelbe Karte | Stufe 1 | |||
jegliches Wiederholen | Bestrafung | wie nachstehend | wie nachstehend | ||
Unangemessenes Verhalten | 1. Mal | Beliebiges Mitglied | Bestrafung | Rote Karte | Punkt und Aufschlag für den Gegner |
2. Mal | Dasselbe Mitglied | Hinausstellung | Gelbe und rote Karte zusammen | Verlassen der Spielfläche und Platznehmen auf der Straffläche für den Rest des Satzes | |
3. Mal | Dasselbe Mitglied | Disqualifikation | Gelbe und rote Karte getrennt | Verlassen des Wettkampfbereichs für den Rest des Spiels | |
Ausfallendes Verhalten | 1. Mal | Beliebiges Mitglied | Hinausstellung | Gelbe und rote Karte zusammen | Verlassen der Spielfläche und Platznehmen auf der Straffläche für den Rest des Satzes |
2. Mal | Dasselbe Mitglied | Disqualifikation | Gelbe und rote Karte getrennt | Verlassen des Wettkampfbereichs für den Rest des Spiels | |
Aggression | 1. Mal | Beliebiges Mitglied | Disqualifikation | Gelbe und rote Karte getrennt | Verlassen des Wettkampfbereichs für den Rest des Spiels |
Die Regel 21.4.3 kann als Klarstellung dahingehend verstanden werden, dass eine Hinausstellung oder eine Disqualifikation unmittelbar nach einem ausfallenden Verhalten bzw. nach einer Aggression erfolgen kann (und auch muss), ohne dass zuvor schon eine persönliche Sanktion ausgesprochen wurde. Auch die Meinung vieler Spieler, dass zuvor eine Verwarnung zu erfolgen hat ist ausdrücklich nicht notwendig, denn wenn schon keine vorausgehende Sanktion notwendig ist, dann ist im Umkehrschluss auch ganz bestimmt keine Verwarnung erforderlich, die im Übrigen gemäß Regel 21.1 schon gar keine Sanktion ist!
Ihr müsst also weder Verwarnen, noch eine Bestrafung zuvor aussprechen!
Jedes Fehlverhalten vor oder zwischen den Sätzen wird gemäß Regel 21.3 geahndet, und die Sanktionen werden im folgenden Satz wirksam.
Eine Recht eindeutige Regel: Auch wenn sich ein Mannschaftsmitglied zwischen den Sätzen falsch verhält, ist es vor Sanktionen nicht geschützt, die dann im folgenden Satz wirksam werden. Gleiches gilt natürlich auch vor dem Spiel. Wenn das Spiel schon vorbei sein sollte, der Spielberichtsbogen also bereits unterzeichnet und abgeschlossen ist, dann solltet Ihr ein gesondertes Schreiben an den Staffelleiter übersenden, in dem unter Angabe von den Beteiligten das Fehlverhalten genau geschildert wird.
Verwarnung (keine Sanktion):
Stufe 1: verbale Verwarnung
Stufe 2: formelle Verwarnung gelbe Karte
Bestrafung (Sanktion): rote Karte
Hinausstellung (Sanktion): gelbe und rote Karte zusammen
Disqualifikation (Sanktion): gelbe und rote Karte getrennt
Da die Regel 21.6 ja schon selbsterklärend ist, hier nur noch einmal die entsprechenden Karten in der Übersicht: