(bkw, 01.12.2015) Stand: Regeltext, 45. Aufl. 2013, RI 01-15. Die Regel 8.1 steht unter der Regel 8, die mit Spielsituationen überschrieben ist. Als Spielsituationen werden in Regel 8.1 - Ball "im Spiel", in Regel 8.2 - Ball "aus dem Spiel", in Regel 8.3 - Ball "in" und in Regel 8.4 - Ball "aus" gefasst. Die Regeln 8.1 - Ball "im Spiel" und Regel 8.2 - Ball "aus dem Spiel" beschreiben Situationen, in denen der Ball "spielbar" ist, wobei die Definition des Spielzugs aus Regel 6.1.3 (...der Folge von Spielaktionen vom Moment des Aufschlags bis der Ball aus dem Spiel ist) unmittelbar an die Regeln 8.1 und 8.2 anknüpft.
Dem entgegen betreffen die Regeln 8.3 - Ball "in" und 8.4 - Ball "aus" nicht die Spielbarkeit des Balles, sondern definieren, wann ein Ball als "in" (Regel 8.3) oder "aus" (Regel 8.4) zu werten ist.
Der Ball ist „im Spiel“ von dem Zeitpunkt an, in dem der vom 1. Schiedsrichter genehmigte Aufschlag ausgeführt ist.
So klar wie diese Regel zunächst erscheint, so unklar ist sie dennoch. Denn es bleibt die Frage offen, wann der Aufschlag ausgeführt ist. Denn eine Regel wie "der Aufschlag ist ausgeführt, wenn..." existiert nicht.
Der Regel 12.4.1 ist zu entnehmen, dass der Ball zur Ausführung mit der Hand oder einem beliebigen Teil des Arms geschlagen werden muss. Liest man dies nun unter der Überschrift von Regel 12.4 (Ausführung des Aufschlags), dann kann der Regeltext wie folgt gedeutet werden:
"Zur Ausführung des Aufschlages muss der Ball mit einer Hand oder einem beliebigen Teil des Armes geschlagen werden...". Im Umkehrschluss ist dann der Aufschlag ausgeführt, wenn der Aufschlagspieler den Ball geschlagen hat.
Dies ist auch schlüssig, denn gemäß Regel 7.4 müssen die Mannschaften in dem Moment, in dem der Aufschlagspieler den Ball schlägt, in ihrem eigenen Feld entsprechend der Rotationsfolge aufgestellt sein. Nach dem Aufschlag dürfen die Spieler ihre Positionen verlassen und jeden beliebigen Platz auf ihrem Feld und in der Freizone einnehmen (Regel 7.4.4). Regel 7.4 stellt damit genau auf den Moment des Schlages ab, so dass es auch folgerichtig ist, bei der Ausführung des Aufschlages auf diesen Moment abzustellen.
Der Zeitpunkt der Regel 8.1 ist insbesondere auch maßgeblich für Anträge des Spielkapitäns gemäß Regel 5.1.2.2.
Wichtig: Für Anträge auf reguläre Spielunterbrechungen im Sinne der Regel 15 ist nicht der Zeitpunkt maßgeblich, wann der Ball im Spiel ist, sondern der Pfiff des 1. Schiedsrichters zum Aufschlag, im Sinne der Regel 15.4.1. (Merken!)