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Regel 19 – Der Libero

Vorbemerkung zur Regel 19 – Der Libero

(bkw, 17.01.2017, Stand: 28.04.2018) Stand: Regeltext, 45. Aufl. 2013, RI 01-15. Bis in die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts, gab es im Volleyball noch keinen Libero. Bis dahin bestand eine Aufstellung aus sechs (6) „normalen“ Spielern. Ende der 90er Jahre tauchte dann der (eine) Libero erstmals als spezialisierter Abwehrspieler auf, der aus den Reihen der Mannschaft benannt werden durfte und mit Sonderrechten ausgestattet war.

Dieser Abwehr-Spezialist wurde eingeführt, um die Abwehr zu stärken, da im Volleyball – wie auch in fast jeder anderer Sportart – ein Umbruch statt fand. Höher, schneller, weiter, größer, noch weiter, noch größer, Sprungaufschläge und Hinterfeldangriffe, die mit Vorderfeldangriffen vergleichbar waren, wurden im Leistungssport zur Regel, und hier sollte ein Gegenpol geschaffen werden.

Heute sind die Bemühungen wieder teils anders: Die Annahme soll erschwert werden. Ideen sind dabei, den Balldruck zu verringern oder auch, wie zunächst noch 2013 angedacht, die erlaubte Doppelberührung beim ersten Ballkontakt wieder zu verbieten. Da könnte mach auch einfach das Netz höher aufhängen, dann müssen auch 2m Menschen wieder springen - aber ich schweife ab...

Die Regeln über den Einsatz eines Liberos haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder, teils deutlich, geändert. Grundlegend wurde die Idee des Liberos mit der Möglichkeit zwei Spieler als Libero benennen zu können im Jahr 2009 reformiert.

Mit den Regeln 2013 – 2016, die in der 45. Auflage des Regelbuchs fixiert wurden, sind die zuvor durch eine Regelinformation des Bundesschiedsrichterwarts für den Bereich des DVV ausgestalteten vorläufigen Libero-Regel, schriftlich fixiert worden. Es gibt nun zwei gleichberechtigte Liberos, wobei sich immer nur einer auf dem Spielfeld befinden darf. Damit kann sogar innerhalb der Liberos eine Spezialisierung statt finden, beispielsweise kann sich ein Libero auf die Annahme spezialisieren (K1) und ein weiterer auf die Abwehr (K2,…).

Die Regel zum Libero sind sehr umfassend, so dass auch diese Erläuterungen mit ca. 20 A4 Seiten erheblich ausgefallen sind.

Regel 19.1 – Benennung des Liberos

Regel 19.1.1 (Benennung der Liberos)

Jede Mannschaft hat das Recht, aus ihrer Spielerliste bis zu zwei spezialisierte Defensivspieler, Liberos, zu benennen.

Bei „FIVB-, World- und Officail“-Wettbewerbern für Erwachsene sind, falls mehr als 12 Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen sind, zwei Liberos in der Mannschaftsliste vorgeschrieben.

Der Libero ist kein zusätzlicher (Defensiv-)Spieler, sondern muss aus den Reihen der maximal zwölf (12) normalen Spieler benannt werden. Dies gilt auch, wenn zwei Liberos benannt werden, so dass der Mannschaft dann nur noch zehn (10) normale Spieler verbleiben.

Die Benennung mehrerer Liberos kann erhebliche Auswirkungen haben - positiv, wie auch negativ. Der Mannschaft stehen zwar zwei Liberos zur Verfügung, allerdings darf ein einmal benannter Libero nicht mehr als normaler Spieler eingesetzt werden, vgl. Regel 15.7. Also auch dann nicht, wenn die Mannschaft im Sinne der Regel 6.4 ansonsten für unvollständig erklärt werden müsste. Wenn eine Mannschaft mit sieben (7) Spielern antritt und einer davon ist ein Libero, sollte sich keiner der normaler Spieler verletzen oder erkranken.

Bei „FIVB-, World- und Officail“- Wettbewerben können zwei Liberos zusätzlich zu den 12 „normalen“ Spielern eingesetzt werden. Spielt eine Mannschaft mit mehr als 12 Spielern (maximal mit 14 Spielern), so müssen die über die zwölf (12) normalen Spieler hinausgehenden Spieler den Libero-Status erhalten.

Regel 19.1.2 (Eintragen des Liberos)

Alle Liberos müssen vor dem Spiel im Spielberichtsbogen in die dafür vorgesehenen speziellen Zeilen eingetragen werden.

Die Regel 19.1.2 ist ungünstig formuliert. Zudem bestehen Unterschiede im „normalen“ Spielverkehr des DVV bzw. der Landesverbände und im Rahmen von  FIVB-, World und Official-Wettbewerben:

Regel 19.1.2 (Eintragen des Liberos im „normalen“ Spielbetrieb)

Neben der Eintragung in die speziellen (Libero-)Zeilen des Spielberichtsbogens, müssen die Liberos zusätzlich in der eigentlichen Mannschaftsliste eingetragen werden. Dies folgt aus den Hinweisen für Eintragungen im Spielberichtsbogen (Anhang D, 1., I., B, 1.11 f.). Hier heißt es:

Im rechten unteren Feld des Spielberichtsbogens (Mannschaften), werden die Trikotnummern und Namen der Spieler (bei Spielen im Bereich des DVV auch die Spielerpass-Nummer) eingetragen. Die Namen der Liberos werden zusätzlich in die dafür vorgesehenen Zeilen eingetragen (a.a.O.).

Dem Wortlaut folgend, sind lediglich die Nummern und Namen der Liberos in die speziellen Zeilen einzutragen. Anders sieht es der Regel-Kommentar des NVV vor, hier heißt es zur Regel 4.1: „In die Extra-Spalte gehört natürlich auch noch die Pass- und die Trikotnummer.“ Diese Ansicht ist gut zu vertreten, es würde jedoch auch ohne gehen, denn die Passnummer steht bereits in der Mannschaftsliste, so dass der Libero allein durch Nummer und Name hinreichend identifiziert werden kann.

Regel 19.1.2 (Eintragen des Liberos bei FIVB-, World und Official-Wettbewerben)

Im Rahmen der Regel 19.1.2 bei FIVB-, World und Official-Wettbewerben ist zu berücksichtigen, dass die durch die Regelinformation 01/15 neu gefasst Regel 4.1.1 unter Absatz 3 und 4 nunmehr folgendes vorsieht:

Regel 4.1.1, Abs. 3 (neu): Bei „FIVB-, World- und Official“-Wettbewerben für Erwachsene dürfen bis zu 14 Spieler in den Spielberichtsbogen eingetragen werden und am Spiel teilnehmen. Die höchstens fünf Mitglieder des Betreuerstabs auf der Bank (einschließlich dem Trainer) werden vom Trainer selbst ausgesucht, müssen aber im Spielberichtsbogen und im Formular O 2bis eingetragen sein.

Regel 4.1.1, Abs. 4 (neu): Bei „FIVB-, World- und Official“-Wettbewerben sollten der Delegation ein Arzt und ein Physiotherapeut angehören, die vorher von der FIVB akkreditiert sein müssen. Wenn diese bei „FIVB-, World- und Official“-Wettbewerben für Erwachsene nicht als Mannschaftsmitglieder auf der Bank sitzen, müssen sie an der Abgrenzungsbande innerhalb des Wettkampfbereichs sitzen und dürfen nur nach Aufforderung durch die Schiedsrichter eingreifen, um bei einem Notfall den Spielern zu helfen. Der Physiotherapeut darf (auch wenn er nicht auf der Bank sitzt) beim Aufwärmen bis zum Beginn des offiziellen Einspielens am Netz assistieren.

Das O 2bis ist ein offizielles Formular der FIVB, in dem Spieler und Offizielle registriert werden. Es wird während der Vorprüfung vorgelegt.

In der Mannschaftsliste können zwölf (12) normale Spieler eingetragen werden. Spielt die Mannschaft mit mehr als 12 normalen Spielern, können die verbleibenden 2 der maximal 14 Spieler nur noch in den speziellen Liberozeilen eingetragen werden. Hier ist es nun unzweifelhaft so, dass diese dort vollständig, also mit Passnummer und Trikotnummer, zu notieren sind, vgl. auch Regel 19.1.1, Abs. 2.

19.1.3 (Bezeichnung der Liberos)

Der Libero auf dem Feld ist der aktive Libero. Gibt es einen weiteren Libero, ist er der zweite Libero. Es darf sich zu jedem Zeitpunkt nur ein Libero auf dem Spielfeld befinden.

Diese Regel gibt dem „Kind“ (ein Libero) / den „Kindern“ (zwei Liberos) einen Namen. Der auf dem Feld spielende Libero ist der aktive Libero, der ggf. andere Libero, ist der zweite Libero. Da die Rollen bei einer Austauschaktionen wechseln können, wechseln gemäß Regel 19.1.3 auch die Bezeichnungen. Egal welcher Libero - 1 oder 2 - auf dem Feld ist, es ist der aktive Libero.

Für den Fall, dass der einzige Libero sich nicht auf dem Spielfeld befindet, dann heißt der Libero wohl einfach nur Libero oder nicht aktiver Libero, denn einen zweiten Libero gibt es ja nicht. Soweit zwei Liberos benannt sind und keiner aktiv auf dem Feld ist, bleibt ebenfalls die Bezeichnung fraglich.

Beim offiziellen Spielberichtsbogen sind den speziellen Liberozeilen eine 1 bzw. 2 vorangestellt. Es böte sich also an, den Libero in Zeile 1 als Libero 1 und den Libero in Zeile 2 als Libero 2 zu bezeichnen. Dies müsste dann irgendwie nach außen sichtbar sein. Für die Praxis ist diese Regel jedoch nicht wirklich relevant, denn für den Fall von Sanktionen etc. würde ohnehin die Trikotnummer notiert werden, somit kommen wir zur Regel 19.2 – Ausrüstung...

Regel 19.2 – Ausrüstung

Die Liberos müssen eine Spielerkleidung (oder der neu benannte Libero eine Weste oder ein Leibchen) tragen, deren vorherrschende Farbe sich von der der anderen Mannschaftsmitglieder deutlich abhebt.

Die Spielerkleidung der Liberos muss auf gleiche Art wie die der anderen Mannschaftsmitglieder mit Nummern versehen sein.

Der Libero soll klar zu erkennen sein, nicht nur die gegnerische Mannschaft hat ein Interesse den Libero auszumachen, auch das Schiedsgericht muss immer klar den mit Sonderrechten, aber auch Pflichten, ausgestatteten Spieler erkennen. Denn seine und die folgenden Berührungen seiner Mitspieler können gegebenenfalls Beschränkungen unterliegen.

In Zusammenschau mit der Regel 4.3 – Kleidung, insbesondere Regel 4.3.1 (Farbe und Gestaltung der Kleidung muss einheitlich sind) geht es hier im Wesentlichen um ein einheitliches Außenbild der Mannschaft. Weiteres folgt zur Regel 19.3.

Im Fall der Neubenennung eines Liberos ist eine Weste oder ein Leibchen vorrätig zu halten, welche sich farblich abheben müssen. Problematisch könnte sein, dass durch ein Leibchen oder eine Weste die Trikotnummer verdeckt wird. Da eine Neubenennung ohnehin eher die Ausnahme als die Regel sein wird, sollte es für alle Beteiligten sicherlich möglich sein, sich mit dieser Situation zu arrangieren.

Bei „FIVB-, Wold- und Official“-Wettbewerben, soll der neubenannte Libero ein Trikot derselben Art und derselben Farbe wie der ursprüngliche Libero tragen, aber mit eigener Nummer.

Professionell agierende Mannschaften haben nicht nur ein Leibchen oder eine Weste vorrätig zu halten, vielmehr ist für einen neu zu benennenden Libero ein Liberotrikot zu stellen. Um diese Vorgabe umzusetzen, muss im Vorfeld klar sein, welche Spieler als potenzielle Liberos in Betracht kommen, denn nur so kann auch ein gleiches Trikot mit der Nummer des Spielers (evtl. mit Namen und Verein) vorgehalten werden.

Regel 19.3 – Aktionen mit Beteiligung des Liberos

Regel 19.3.1 – Spielaktionen

Regel 19.3.1.1 (Aufstellung)

Der Libero darf in jede Hinterspielerposition eingetauscht werden.

Eintauschen in jede Hinterspielerposition bedeutet, dass der Libero entweder auf der Position 1, Position 6 oder Position 5 beginnen und damit den entsprechenden Spieler der Startaufstellung oder seinen Austauschspieler ersetzen darf.

Ein Libero darf aber nicht nur in jede Hinterspieler Position eingetauscht werden, vielmehr kann er auch wieder aus jeder Hinterspielerposition heraus getauscht werden. Der Libero darf damit sein Spiel auf der Position 1 beginnen, durch die normale Rotation auf die Position 6 wechseln und dann dort wieder aus der Aufstellung heraus genommen werden. Zu beachten ist, dass der Libero gemäß Regel 19.3.1.3 keinen Aufschlag ausführen darf! Er kann somit erst dann auf die Position 1 eingetauscht werden, wenn der Aufschlagspieler sein Aufschlagsrecht verloren hat.

Regel 19.3.1.2 (Libero als Hinterspieler und Angriffsschlag des Liberos)

Er darf nur als Hinterspieler agieren, und es ist ihm nicht erlaubt, einen Angriffsschlag, von wo auch immer (einschließlich Spielfeld und Freizone), auszuführen, wenn sich der Ball im Augenblick der Berührung vollständig oberhalb der Netzoberkante befindet.

Libero als Hinterspieler

Als Defensivspieler ist es dem aktiven Libero nur erlaubt in der hinteren Reihe, also als quasi Hinterspieler, auf den Positionen 1, 6 oder 5 zu agieren. Sollte er dennoch auf einer der vorderen Positionen, also der Positionen 4, 3 oder 2 landen und der entsprechende Aufschlagspieler den Aufschlag nach Genehmigung durch den 1. Schiedsrichter ausführen, so liegt ein Positionsfehler vor, vgl. Regel 7.5.

Bemerkt die Mannschaft ihren Fehler nach der Genehmigung, aber noch vor dem Ausführen des Aufschlags und korrigiert sie die Aufstellung, so sollte im Sinne der Regel 19.3.2.5 die Austauschaktion nicht zurückgewiesen werden.

Libero und Angriffsschlag

Ähnlich wie ein Hinterspieler, darf der Libero keinen Angriffsschlag ausführen, wenn sich der Ball im Moment des Schlages vollständig oberhalb der Netzoberkante befindet. Beim Libero gilt diese Einschränkung des Angriffsschlages aber nicht nur im Hinterfeld, wie bei einem Hinterspieler, sondern grundsätzlich auf der gesamten Spielfläche (Spielfeld + Freizone - Regel 1). Der Libero darf also keinen Angriffsschlag aus der Spielfläche heraus ausführen, wenn sich der Ball vollständig oberhalb der Netzoberkante befindet.

Regel 19.3.1.3 (Aufschlag und Block)

Er darf weder aufschlagen, blocken noch einen Blockversuch durchführen.

Libero und Aufschlag

Dem Libero ist es nicht gestattet einen Aufschlag auszuführen. Dies ist wichtig, denn Regel 19.3.1.3 steht in direkter Konkurrenz zur Regel 19.3.1.1, die es erlaubt, einen Libero in jede Hinterfeldposition einzutauschen. Das ist auch grundsätzlich richtig. Allerdings beim Eintauschens auf die Position 1 zu unterscheiden, ob die eigene oder die gegnerische Mannschaft das Aufschlagsrecht hat.

Hat die eigene Mannschaft das Aufschlagsrecht, würde ein Eintauschen in die Position 1 unmittelbar dazu führen, dass der Libero einen Aufschlag ausführen müsste. Dies darf er jedoch gemäß Regel 19.3.1.3 nicht. Ein Eintauschen in die Position 1 ist regelgerecht nur dann möglich, wenn die eigene Mannschaft das Aufschlagsrecht abgegeben hat.

Libero und Block bzw. Blockversuch

Ähnlich wie beim Angriff ist der aktive Libero auch beim Blocken noch stärker beeinträchtigt als ein normaler Hinterspieler. Während ein Hinterspieler einen Block nur nicht ausführen darf, also den Ball nur nicht berühren darf (vgl. Regel 14.1), darf der Libero noch nicht einmal einen Blockversuch ausführen oder an einem solchen beteiligt sein. Es ist also schon dann ein Fehler, wenn der aktive Libero am Netz die objektiven Merkmale der Blockaktion im Sinne der Regel 14.1 realisiert. Eine Ballberührung ist nicht notwendig, Regel 14.1.2.

Regel 19.3.1.4 (Zuspiel und nachfolgende Aktion)

Ein Spieler darf nach einem oberen Zuspiel des in seiner Vorderzone befindlichen Liberos keinen Angriffsschlag ausführen, wenn sich der Ball beim Schlagen vollständig oberhalb der Netzoberkante befindet. Erfolgt die gleiche Aktion des Liberos außerhalb seiner Vorderzone, bestehen beim Angriffsschlag keine Einschränkungen.

Der Libero ist ein spezialisierter Defensivspieler. Er soll grundsätzlich auch nur defensive Aufgaben wahr nehmen. Dazu zählt jedoch nicht das Zuspiel, welches unmittelbar dem Angriff vorgeschaltet ist. Kommt der Libero dennoch in die Verlegenheit zuspielen zu müssen, so unterliegt die nachfolgende Aktion des Angriffsspieler gegebenenfalls Einschränkungen:

  • Wenn der Libero aus der Vorderzone zuspielt und sich der Ball noch vollständig oberhalb der Netzoberkante befindet, dann ist es - von wo auch immer aus der Spielfläche (Spielfeld und Freizone, gemäß Regel 1) nicht erlaubt, einen Angriffsschlag auszuführen. Der nachfolgende Angreifer, egal ob er aus der Vorderzone oder der Hinterzone abspringt, muss sich so verhalten, als ob er ein Hinterspieler wäre, der in der Vorderzone abspringt.
  • Wenn der Libero aus der Hinterzone zuspielt, dann bestehen keine Einschränkungen bzgl. der nachfolgenden Aktion. Dabei gilt das Grundprinzip, dass ein Spieler dort steht, wo er als letztes den Boden berührte. Springt der Libero also aus der Hinterzone in die Vorderzone, während er den Ball im oberen Zuspiel spielt, dann wird diese Aktion so behandelt, als ob der Libero sich noch in der Hinterzone befindet. Die nachfolgenden Aktionen der Angreifer unterliegen dann keiner Einschränkung.

Wer sich fragt, warum überhaupt diese Einschränkungen bestehen, der muss sich die Konsequenz bewusst machen, was geschehen würde, wenn diese Einschränkungen nicht bestehen würden. Nochmals:

  • Der Libero ist mit Sonderrechten ausgestattet, die ihm ermöglichen fast frei in der Hinterzone zu agieren (jede Hinterfeld-Position, zu jeder Zeit)
  • Die Austauschaktionen sind nicht beschränkt.
  • Es können zwei spezialisierte Liberos eingesetzt werden, bspw. ein Libero der besonders gut annehmen kann (K1) und ein Libero der besonders gut abwehren kann (K2…).

Trainer und Spieler sind bekanntlich erfinderisch und mit jeder neuen Regeländerung kommen auch Regelungslücken – bewusst oder unbewusst – die durch die Teams „ausgenutzt“ werden können. Wenn also die Einschränkung bzgl. der nachfolgenden Aktionen nicht bestünde, dann könnte das Team sechs (6) starke Angreifer auf das Feld stellen und den Libero immer nach Bedarf als Zuspieler auf die hinteren Positionen eintauschen. Das Team hat somit immer drei (3) Angreifer in der vorderen Reihe. Das ist nicht gewollt und würde das Prinzip des Sports durcheinanderbringen, bei dem eigentlich jeder Spieler ein Allround-Spieler sein soll.

Regel 19.3.2 – Libero-Austauschaktionen

Regel 19.3.2.1 (Anzahl der Austauschaktionen)

Libero-Austauschaktionen zählen nicht als Wechsel.

Sie sind in ihrer Anzahl unbeschränkt, es muss aber ein vollendeter Spielzug zwischen zwei Libero-Austauschaktionen liegen (es sei denn, der Libero müsste aufgrund einer durch eine Bestrafung verursachte Rotation auf die Position 4 rotieren oder wenn der aktive Libero spielunfähig wird und der Spielzug dadurch unvollständig geworden ist).

Durch seine Stellung als spezialisierter Defensivspieler ist es dem Libero bzw. den Liberos unbeschränkt möglich mit einem Feldspieler bzw. untereinander zu wechseln. Einzige Voraussetzung ist, dass ein vollendeter Spielzug vorliegt - also der vorherige Spielzug im Sinne der Regel 6.1.3 mit einem Punkt abgeschlossen wurde. Das ist nicht der Fall, wenn zuvor ein Doppelfehler vorlag oder der Spielzug aus einem anderen Grund wiederholt werden musste. Denn der Spielzug hat nicht mit einem Punkt abgeschlossen. Bei der Wiederholung muss der Spielzug mit genau den Aufstellungen der Mannschaften wiederholt werden, mit dem der zu wiederholende Spielzug begonnen hat.

Eine Ausnahme führt die Regel 19.3.2.1 hingegen für Situationen an, in denen der aktive Libero durch eine Bestrafung auf die Position 4 rotieren müsste oder der aktive Libero spielunfähig wird.

Die erste Ausnahme - Rotation wegen Bestrafung -, ist eigentlich überholt und es wurde vermutlich redaktionell versäumt diese zu entfernen. Denn mit der RI 01/15 wurde beriets im Rahmen der Regel 6.1.3 (vollendeter Spielzug) klargestellt, dass auch nach dem „Verhängen einer Bestrafung“ ein vollendeter Spielzug vorliegt.

Für den Fall, dass der auf dem Feld befindliche Libero spielunfähig wird, ist diese Klarstellung an dieser Stelle, analog zur Regel 15.7, sinnvoll.

Regel 19.3.2.2 (Wechselspieler und Zweiter Libero)

Ein Austauschspieler kann für und gegen jeden Libero ausgetauscht werden. Der aktive Libero darf nur durch den Spieler ausgetauscht werden, für den er eingetauscht wurde oder durch den zweiten Libero.

Wenn noch kein Libero auf dem Feld ist, kann ein Feldspieler gegen einen der beiden vorhandenen Liberos ausgetauscht werden.

Soll der aktive Libero das Spielfeld verlassen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der aktive Libero kann gegen den Spieler ausgetauscht werden, für den er auf das Feld gekommen ist.
  2. Verfügt die Mannschaft über zwei Liberos, kann der aktive Libero auch gegen den zweiten Libero ausgetauscht werden.

Regel 19.3.2.3 (Libero-Austauschaktionen am Anfang des Satzes)

Am Anfang eines jeden Satzes darf der Libero das Spielfeld erst dann betreten, nachdem der 2. Schiedsrichter die Startaufstellung kontrolliert und die Libero-Austauschaktion mit einem Startspieler genehmigt hat.

Voraussetzung ist, dass der 2. Schiedsrichter zunächst die Aufstellung der Mannschaft kontrolliert. Nach der Kontrolle der Aufstellung, anhand der Aufstellungskarten, genehmigt der 2. Schiedsrichter die Austauschaktion mit dem betreffenden Startspieler. Die Art und Weise der Genehmigung ist nicht in den Regeln fixiert. Die Genehmigung kann z.B. durch ein Handzeichen oder auch ein "OK" erfolgen. Einige Schiedsrichter führen hier das inoffizielle Wechselzeichen aus (offene Hände aneinander vorbei führen). Es muss – wie auch immer - klar werden, dass nun die Austauschaktion erfolgen kann. Wenn mit einem Libero-Berichtsbogen gespielt wird, sind zunächst dort die entsprechenden Eintragungen vorzunehmen.

Regel 19.3.2.4 (Libero-Austauschaktionen während des Satzes)

Andere Libero-Austauschaktionen dürfen nur stattfinden, während der Ball aus dem Spiel ist und bevor der Pfiff zur Ausführung des Aufschlags erfolgt ist.

Die Formulierung knüpft an die Regel 19.3.2.3 („andere“) an und bezieht sich damit auf Austauschaktionen, die während des laufenden Satzes stattfinden. Es hat grundsätzlich ein vollendeter Spielzug im Sinne der Regel 6.1.3, Abs. 2 vor der Austauschaktion zu liegen. Dies korrespondiert mit der Beantragung von Unterbrechungen, Regel 15. Es kommt auf den Zeitpunkt des Pfiffs an, nicht auf das Ausstrecken des Armes zur Bewilligung des Aufschlages (Handzeichen 1).

Regel 19.3.2.5 (Verspätete Austauschaktion)

Eine Libero-Austauschaktion nach dem Pfiff zur Ausführung des Aufschlags, aber vor dessen Ausführung, soll nicht zurückgewiesen werden. Nach dem Ende des Spielzugs muss der Spielkapitän darauf hingewiesen werden, dass dies so kein korrekter Ablauf ist und es im Wiederholungsfall zu einer Sanktion wegen Verzögerung kommen wird.

Wenn eine Austauschaktion nach dem Pfiff des 1. Schiedsrichters, aber vor der Ausführung des Aufschlags erfolgen sollte, dann ist ausnahmsweise diese verspätete Austauschaktion einmalig möglich. Dieser Bonus ist jedoch nur einmalig je Mannschaft, je Spiel zu gewähren.

Hinweis: Beachtet, dass im Moment der verspäteten Austauschaktion der Spielzug bereits angepfiffen ist. Für den Aufschlagspieler laufen damit die acht (8) Sekunden im Sinne der Regel 12.4.4 und er muss den Ball schlagen, um nicht seinerseits einen Aufschlagfehler zu riskieren.

Sortiert sich die Mannschaft aufgrund der verspäteten Austauschaktion zunächst noch, besteht die Gefahr eines Positionsfehler, wenn der aktive Libero noch nicht entsprechend seiner Position aufgestellt ist. Dieser Positionsfehler kann durch schnelles Aufschlagen sogar provoziert werden:

Steht die Mannschaft falsch, ist es ausreichend, dass der Aufschlagspieler den Aufschlag regelgerecht ausführt. Steht die annehmende Mannschaft noch nicht entsprechend ihrer Positionen, liegt ein Positionsfehler im Sinne der Regel 12.7.2 vor – der als der zuerst begangene Fehler zu ahnen ist.

Wichtig: Im Rahmen der Regel 19.3.2.5 ist die Mannschaft - nach dem Spielzug - darauf hinzuweisen, dass es bei einer weiteren verspäteten Austauschaktion zu einer Sanktion wegen Verzögerung kommen kann. Diese Mitteilung an die Mannschaft hat zwingend zu erfolgen und sollte im Spielberichtsbogen notiert werden. Eine nachfolgende Sanktionierung, im Sinne der Regel 19.3.2.6, kommt ansonsten nicht in Betracht.

Der Hinweis soll der betreffenden Mannschaft klar machen, dass die zuvor erfolgte Austauschaktion verspätet erfolgte. Auch wenn die Mannschaften grundsätzlich selbst für rechtzeitige Wechsel im Sinne der Regel 15 und auch der Libero-Austauschaktionen verantwortlich sind, kann nur nach dem ausdrücklichen Hinweis des Schiedsgerichts die Mannschaft sicher sein, dass die Aktion verspätet erfolgte.

Regel 19.3.2.6 (Wiederholte verspätete Austauschaktionen)

Bei wiederholten verspäteten Libero-Austauschaktionen muss das Spiel sofort unterbrochen und eine Sanktion wegen Verzögerung erteilt werden. Die als nächste aufschlagende Mannschaft ergibt sich aus der Folge dieser Sanktion.

Die Ausnahme der Regel 19.3.2.5 gilt für jede Mannschaft nur ein einziges Mal im Spiel. Kommt es zu einer weiteren verspäteten Austauschaktion, so ist die Mannschaft wegen Verzögerung zu sanktionieren. Der Hinweis auf die erstmalige verspätete Libero-Austauschaktion, im Sinne der Regel 19.3.2.5, ist als Voraussetzung für eine Sanktion wegen verspäteter Libero-Austauschaktion anzusehen.

Regel 19.3.2.7 (Libero-Austauschzone)

Der Libero und der Austauschspieler dürfen das Feld nur durch die Libero-Austauschzone betreten oder verlassen.

Die Libero-Austauschzone ist, gemäß Regel 1.4.4, „der Teil der Freizone auf der Seite der Mannschaftsbänke, zwischen den Verlängerungen der Angriffslinie und der Grundlinie“, demnach die in die Freizone verlängerte Hinterzone auf Seite der Mannschaftsbänke. Die Austauschaktion hat nur hier zu erfolgen. Falsch ist eine Austauschaktion auch dann, wenn der Libero das Feld auf der Seite des 1. Schiedsrichters oder über die Grundlinie verlässt oder der Wechsel in der Wechselzone (siehe Regel 1.4.3), also in der Verlängerung der beiden Angriffslinien bis zum Schreibertisch, erfolgt.

Regel 19.3.2.8 (Libero-Kontrollbogen)

Libero-Austauschaktionen müssen im Libero-Kontrollbogen (sofern eine verwendet wird) oder im eScoresheet protokolliert werden.

Wenn vorhanden, dann sind auch die Libero-Austauschaktionen auf einem gesonderten Libero-Kontrollbogen bzw. im eScooresheet, zu protokollieren.

Regel 19.3.2.9 (Unrechtmäßige Libero-Austauschaktionen)

Vorbemerkung

Die Regel 19.3.2.9 besteht aus zwei unterschiedlichen Teilen, zunächst wird nochmals und beispielhaft aufgezählt, in welchem Fall eine Libero-Austauschaktion unrechtmäßig ist. Des Weiteren werden die Folgen einer unrechtmäßigen Libero-Austauschaktion festgelegt. Zum besseren Verständnis wird die Regel 19.3.2.9 im Folgenden in zwei Teile getrennt:

  1. Regel 19.3.2.9, Teil 1 (unrechtmäßige Libero Austauschaktion)
  2. Regel 19.3.2.9, Teil 2 (Folgen einer unrechtmäßigen Libero-Austauschaktion)
Regel 19.3.2.9, Teil 1 (unrechtmäßige Libero-Austauschaktionen)

Eine unrechtmäßige Libero-Austauschaktion liegt (unter anderen) vor, wenn:

  • kein abgeschlossener Spielzug zwischen zwei Austauschaktionen liegt,
  • der Libero durch einen anderen Spieler als den zweiten Libero oder durch den ursprünglich ausgetauschten Spieler ausgetauscht wird.

In Regel 19.3.2.9, Teil 1 werden zwei Fälle vorgestellt, in denen eine Libero-Austauschaktion unrechtmäßig erfolgte. Durch die Formulierung „unter anderem“ wird klar gestellt, dass die aufgezählten zwei Fälle nicht abschließend gelten, sondern als Beispiel für unrechtmäßige Libero-Austauschaktionen dienen. Sämtliche Verstöße gegen die Regel 19.3.2, bis auf 19.3.2.9, stellen eine unrechtmäßige Libero-Austauschaktion dar!

Anmerkung: Regel 19.3.2.9, Teil 1 ist überflüssig, um könnte auch gestrichen werden. Zwar folgt Regel 19.3.2.9, Teil 1schematisch richtig dem Aufbau des Regeltextes, indem zunächst die Spielsituationen bzw. die diesbezüglichen Regeln benannt und dann die sich aus der Regel ergebenden Fehler aufgezählt werden. Aber dieses Prinzip birgt schon bei einer übersichtlichen Regel Fehlerpotenzial. Anpassungen müssen immer „doppelt“ und „richtig“ erfolgen. Im Fall der Libero-Regeln müssten sämtliche Fälle aus Regel 19.3.2 nochmals aufgezählt werden. Das dies irgendwie unpraktisch ist, hat anscheinend auch die Regelkommission erkannt, wenn nur zwei Fehler mit dem Hinweis „unter anderem“ vermerkt werden.

Regel 19.3.2.9 – Teil 2 (Folgen einer unrechtmäßigen Libero-Austauschaktion)

Eine unrechtmäßige Libero-Austauschaktion wird wie ein unrechtmäßiger Wechsel gehandhabt:

  • Sofern die unrechtmäßige Libero-Austauschaktion noch vor Beginn des nächsten Spielzuges bemerkt wird, wird die Aktion durch die Schiedsrichter korrigiert und die Mannschaft erhält eine Sanktion wegen Verzögerung.
  • Wird die unrechtmäßige Libero-Austauschaktion erst nach der Ausführung der Aufschlages bemerkt, sind die Konsequenzen dieselben wie bei einem unrechtmäßigen Wechsel.

Mit Regel 19.3.2.9 wird erstmals klargestellt, wie eine unrechtmäßige Libero-Austauschaktion behandelt wird. Unklarheiten herrschten bisher beim Zusammentreffen mit einem fehlerhaften Aufschlag und oder einem Positionsfehler. Regel 19.3.2.9, Teil 2 ist zweigeteilt aufgebaut. Es kommt darauf an, ob die fehlerhafte Austauschaktion:

  1. Vor dem Beginn des Spielzugs (oder)
  2. nach Beginn des Spielzugs

bemerkt wird. Die Folgen einer unrechtmäßigen Libero-Austauschaktion sind dann die selben, wie bei einem unrechtmäßigen Wechsel. Im Sinne von Regel 15.9 erhält die gegnerische Mannschaft  daher einen Punkt und ggf. das Aufschlagsrecht, die unrechtmäßige Libero-Austauschaktion ist rückgängig zu machen UND die von der Mannschaft seit der unrechtmäßige Libero-Austauschaktion erzielten Punkte werden gestrichen.

Bemerken der Aktion vor Beginn des nächsten Spielzugs

Bemerkt das Schiedsgericht die unrechtmäßige Libero-Austauschaktion vor Beginn des nächsten Spielzugs, so ist das Schiedsgericht angehalten die Aktion zu korrigieren und die Mannschaft wegen Verzögerung zu sanktionieren.

Die Mannschaft soll grundsätzlich so behandelt werden, als ob ein unrechtmäßiger Wechsel (Regel 15.9) vorliegt und das ist nicht ganz einfach:

Im Rahmen des unrechtmäßigen Wechsels unterscheidet man zwischen dem Antrag für einen unrechtmäßigen Wechsel (Regel 15.11.2 f.) und der Situation, in der ein unrechtmäßiger Wechsel bereits ausgeführt wurde (Regel 15.9). Da bei Libero-Austauschaktionen jedoch keine Anträge gestellt werden, kann das Schiedsgericht auch nicht im Vorfeld über die unrechtmäßige Libero-Austauschaktion entscheiden. Es kann nur vor Beginn des Spielzugs bemerken, ob eine fehlerhafte Austauschaktion vorliegt. Ist das der Fall, dann ist die Konsequenz eine Sanktion wegen Verzögerung, ähnlich wie bei einem unrechtmäßigen Antrag auf Wechsel, vgl. Regel 15.11.3.
Wann ist aber nun „vor Beginn des Spielzugs“. Dieser Zeitpunkt ist ungünstig formuliert. Der Regeltext gibt hierzu nur eine mittelbare Erläuterung durch Regel 6.1.3. Ein Spielzug im Sinne der Regel 6.1.3 ist „die Folge von Spielaktionen vom Moment des Aufschlags, bis der Ball aus dem Spiel ist“. Der Spielzug beginnt damit mit der Ausführung des Aufschlags. Das hätte die Regelkommission natürlich auch gleich so festhalten können...

Bemerken der Aktion nach Ausführung des Aufschlags

Wenn die Aktion nach Ausführung des Aufschlags bemerkt wird (Anm.: Na also, geht doch, warum nicht auch in Teil 1?), dann ist die Konsequenz die gleiche, wie bei einem unrechtmäßigen Wechsel. Spielzug unterbrechen, Punkt und ggf. Aufschlag für den Gegner, ggf. streichen der erzielten Punkte der sanktionierten Mannschaft.

Handzeichen 13Handzeichen

Für diese Situation existiert kein gesondertes Handzeichen. Am ehesten der Situation gerecht wird sicherlich das Handzeichen 13 – Positions- und Rotationsfehler.

Regel 19.4 – Neubenennung eines Liberos

Regel 19.4.1 (Spielunfähigkeit des Liberos)

Ein Libero ist spielunfähig, wenn er sich verletzt, erkrankt, hinausgestellt oder disqualifiziert wird.

Ein Libero kann durch den Trainer , bzw. in dessen Abwesenheit durch den Spielkapitän, aus jedem beliebigen Grund für spielunfähig erklärt werden.

Ein Libero kann aus verschiedenen Gründen spielunfähig werden. Die Gründe lassen sich in drei Kategorien einteilen:

  1. Tatsächliche Spielunfähigkeit - durch Verletzung und oder Erkrankung, Regel 19.4.1, Abs. 1, 1. und 2. Alternative,
  2. Formelle Spielunfähigkeit - durch Hinausstellung oder Disqualifikation, Regel 19.4.1, Abs. 1, 3. und 4. Alternative,
  3. Willkürliche Spielunfähigkeit - durch Erklärung, Regel 19.4.1, Abs. 2.

Der Grund für die Spielunfähigkeit wird für eine anschließende Austauschaktion und eventuelle Neubenennung eines Spielers relevant, denn je nach Grund gelten andere Optionen. Dazu später ausführlich.

Eine Spielunfähigkeit aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung erfolgt grundsätzlich aus tatsächlichen Gründen, der Spieler kann in diesem Fall das Spiel nicht fortsetzen. Eine Spielunfähigkeit aufgrund einer Hinausstellung oder Disqualifikation erfolgt hingegen aus formellen Gründen, da die Regeln für ein bestimmtes Verhalten des Spieler eben genau diese Sanktion vorsehen. Bei der tatsächlichen oder formellen Spielunfähigkeit ist es dem Libero aufgrund der eingetretenen Situation vorübergehend oder permanent nicht mehr möglich am Spiel weiter teilzunehmen.

Der Libero kann jedoch auch aufgrund einer willkürlichen Erklärung des Trainer, oder in dessen Abwesenheit durch eine Erklärung des Spielkapitäns, ebenfalls für spielunfähig erklärt werden, Regel 19.4.1, Abs. 2. Ein sachlicher Grund ist im Rahmen des Abs. 2 nicht erforderlich. Mit der Einführung der willkürlichen Spielunfähigkeit wurde den Mannschaften mehr Flexibilität eingeräumt. Zuvor war der Libero fix gesetzt. Er konnte zwar einen Spieler austauschen, konnte aber selbst nicht willkürlich ausgetauscht werden. Das ist nun möglich geworden.

Regel 19.4.2 – Mannschaft mit einem Libero

Regel 19.4.2.1 (Neubenennung bei - nur noch - einem Libero)

Wenn eine Mannschaft aufgrund der Regel 19.4.1 nur noch einen Libero zur Verfügung hat oder wenn sie nur einen Libero im Spielberichtsbogen eingetragen hat und dieser Libero spielunfähig ist oder für spielunfähig erklärt wird, darf der Trainer (oder in dessen Abwesenheit der Spielkapitän) für den Rest des Spieles jeden anderen Spieler (ausgenommen den Libero-Austaustauschspieler), der im Augenblick der Neubenennung nicht auf dem Spielfeld ist, als Libero neu benennen.

Im Fall der Spielunfähigkeit eines Liberos gibt Regel 19.4.2.1 den Mannschaften die Möglichkeit, einen anderen Spieler als Libero neu zu benennen. Voraussetzung hierfür ist, dass alle in der Mannschaftsliste eingetragenen Liberos einer Mannschaft, im Sinne der Regel 19.4.1, spielunfähig sind. Sei es wegen tatsächlicher oder formeller Umstände oder aufgrund einer Erklärung.

Als neue Liberos kommen alle Spieler in Betracht, die sich im Moment der Neubenennung nicht auf dem Spielfeld befinden. Für den Fall, dass der Libero sich auf dem Spielfeld befindet, kann allerdings nicht der für den Libero ausgetauschte Spieler als neuer Libero benannt werden.

Regel 19.4.2.2 (Austauschen des spielunfähigen Liberos)

Wenn der aktive Libero spielunfähig wird, kann er entweder durch seinen Austauschspieler oder direkt und unmittelbar auf dem Spielfeld durch den neu benannten Libero ersetzt werden. Ein Libero, der durch eine Neubenennung ersetzt wurde, darf für den Rest des Spieles nicht mehr am Spiel teilnehmen.

Befindet sich der Libero nicht auf dem Spielfeld, wenn er für spielunfähig erklärt wird, darf er ebenfalls durch eine Neubenennung ersetzt werden. Der für spielunfähig erklärte Libero darf für den Rest des Spiels nicht mehr am Spiel teilnehmen.

Regel 19.4.2.2 unterscheidet zwei Fälle von Austauschaktionen (bzgl. der verwendeten Terminologie verweise ich auf Regel 19.3.1:

  1. Austausch des aktiven Liberos (Libero auf dem Feld),
  2. Austausch des nicht aktiven Liberos (Libero nicht auf dem Feld).
Austausch des aktiven Liberos

Wenn sich der Libero auf dem Spielfeld befindet, ist er gemäß Regel 19.1.3 automatisch der „aktive Libero“. Wird der aktive Libero spielunfähig, kann er entweder durch einen Austauschspieler ersetzt werden oder direkt und unmittelbar durch einen neu benannten Libero. Die Neubenennung hat unmittelbar im Anschluss an die Feststellung der Spielunfähigkeit zu erfolgen. Erfolgt eine Neubenennung, darf der ursprüngliche Libero nicht wieder am Spiel teilnehmen.

Taktische Überlegungen: Wenn ein Libero durch einen neu benannten Libero ersetzt wird, darf er nicht wieder am Spiel teilnehmen - weder als Libero noch als normaler Spieler und auch nicht im Rahmen eines ausnahmsweisen Wechsels. Die Mannschaft muss sich also sehr gut überlegen, ob sie eine Neubenennung vornimmt oder den Libero zunächst „normal“, gegen den Austauschspieler, austauscht. Denn erholt sich der„normal“ ausgetauschte aktive Libero, kann er wieder am Spiel teilnehmen.

Libero des nicht aktiven Liberos

Wenn sich der Libero nicht auf dem Spielfeld befindet und er für spielunfähig erklärt wird, dann darf die Mannschaft auch in diesem Fall eine Neubenennung vornehmen – muss sie aber nicht.

Wichtig: Ein nicht aktiver Libero, der für spielunfähig erklärt wird, darf - unabhängig von einer Neubenennung - nicht mehr am Spiel teilnehmen! Weder als Libero, noch als normaler Spieler, noch im Rahmen eines ausnahmsweisen Wechsels!

Warum eine unterschiedliche Behandlung des aktiven und nicht aktiven Liberos?

Die unterschiedliche Behandlung dürfte den Gründen geschuldet sein, aufgrund derer der Libero für spielunfähig erklärt wird bzw. seine Stellung als aktiver oder zweiter (nicht aktiver) Libero. Die Spielunfähigkeit aufgrund einer Hinausstellung oder Disqualifikation wird separat in Regel 19.5 erläutert.

Der Regelfall für die Spielunfähigkeit wird sicherlich die Verletzung bzw. die Erkrankung des aktiven Liberos sein. Für diesen Fall sehen die Regeln eine Art „vorübergehende“ Spielunfähigkeit vor. Hierdurch muss nicht unmittelbar eine Neubenennung vorgenommen, sondern der Libero kann zunächst gegen seinen Austauschspieler ausgetauscht werden.

Die Mannschaft hat dann die Möglichkeit außerhalb des Spielfeldes zu klären, ob die Verletzung oder Erkrankung tatsächlich nachhaltig ist, so dass eine Neubenennung erfolgen soll oder ob der Libero wieder in das Spiel zurückkehren kann. Eine Neubenennung hat dann gemäß Regel 19.4.4.2, Abs. 2 erfolgen, denn der Libero ist nicht mehr „aktiv“. Ist von vorn herein abzusehen, dass der Libero nicht mehr einsatzfähig sein wird, kann auch eine direkte Neubenennung gemäß Regel 19.4.4.2 Abs. 1 erfolgen.

Befindet sich der Libero nicht auf dem Feld, kann schon außerhalb des Spielfelds über die Spielfähigkeit des Liberos entschieden werden. Erfolgt dann die Erklärung der Spielunfähigkeit, ist der Libero nicht mehr spielberechtigt. Das sind Fälle, in denen der Libero aufgrund einer unzweifelhaften Verletzung oder Erkrankung spielunfähig ist oder der Trainer den Libero aus anderen Gründen willkürlich für spielunfähig erklärt.

In beiden Fällen besteht für die Mannschaft bzw. den Libero kein besonderer Schutz, so dass allein die Erklärung der Spielunfähig als Ausschlusskriterium für die Spielberechtigung angemessen ist. Eine Neubenennung hat auch dann, analog zur Regel 19.4.2.2, Abs. 1, direkt und unmittelbar zu erfolgen. Aus den genannten Gründen besteht kein Grund (mehr), dass der Zeitpunkt der Erklärung der Spielunfähigkeit und der Neubenennung auseinander fallen, denn die Mannschaft hatte zuvor Gelegenheit sich auf eine eventuelle Neubenennung einzustellen.

Zu bedenken ist, dass schon die Aufstellung eines Liberos bei Spielbeginn, ein Recht und keine Pflicht ist. Die Mannschaften müssen grundsätzlich vor Spielbeginn die Entscheidung treffen, mit oder ohne Libero zu spielen. Gleiches muss daher auch für den Fall den Neubenennung gelten. Die Mannschaft muss sich unmittelbar entscheiden mit oder ohne Libero weiter zu spielen. Taktische Gründe, die möglicherweise eine spätere Neubenennung rechtfertigen, müssen unbeachtet bleiben. Wenn die Mannschaft die Neubenennung erst später vornehmen möchte, dann hat sie die Spielunfähigkeit des Liberos später zu erklären.

Regel 19.4.2.3 (Erklärung des Spielunfähigkeit)

Der Trainer, bzw. der Spielkapitän in dessen Abwesenheit, informiert den 2. Schiedsrichter über die Neubenennung.

Die Spielunfähigkeit kann durch eine einfache Erklärung erfolgen. Der 2. Schiedsrichter hat dies nicht gesondert zu genehmigen und die Entscheidung des Trainers grundsätzlich nur zur Kenntnis zu nehmen. Aber die Erklärung sollte im Spielberichtsbogen unter Bemerkungen vermerkt werden. Wichtig ist festzustellen, ob der Libero im Moment der Spielunfähigkeitserklärung aktiv oder nicht aktiv war. Ein Eintrag könnte z.B. lauten: „Der (aktive) Libero von Mannschaft A / B wird in Satz X bei einem Spielstand von Y:Z (aus sich der Mannschaft) vom Trainer / Spielkapitän für spielunfähig erklärt.“ Auch wenn nicht ausdrücklich verlangt, ist dieser Vermerk wichtig, denn je nach Rolle des Liberos, hat die Erklärung, wie bereits geschildert, verschiedene Konsequenzen.

Regel 19.4.2.4 (Weitere Neubenennungen)

Wenn der neu benannte Libero spielunfähig ist oder für spielunfähig erklärt wird, sind weitere Neubenennungen erlaubt.

Auch ein neu benannter Libero kann unter der selben Voraussetzungen für spielunfähig erklärt werden. Bis irgendwann keine Spieler mehr vorhanden sind...

Regel 19.4.2.5 (Neubenennung mit Mannschaftskapitän)

Falls der Trainer beantragt, den Mannschaftskapitän zum neuen Libero zu benennen, so wird dies zugelassen, aber der Mannschaftskapitän muss (in diesem Fall) alle seine diesbezüglichen Rechte abgeben.

Richtig ist, dass der Mannschafts- oder Spielkapitän nicht Libero sein kann und anders herum. Allerdings besteht die ausdrückliche Möglichkeit, dass der Mannschaftskapitän seine Rechte an einen anderen Spieler abgibt, er hierdurch als normaler Spieler zu behandeln ist und dann, ebenso wie ein normaler Spieler, unter den selben Voraussetzungen, als neuer Libero benannt werden kann.

Regel 19.4.2.6 (Eintragen der Neubenennung)

Im Falle der Neubenennung eines Liberos muss dessen Spielernummer in die Rubrik „Bemerkungen“ des Spielberichtsbogens, sowie im Libero-Protokoll oder eScoresheet eingetragen werden.

Die Neubenennung eines Liberos ist im Spielberichtsbogen, im Feld Bemerkungen, zu vermerken. Allerdings sollte schon die Erklärung der Spielunfähigkeit vermerkt werden, siehe hierzu die Ausführungen zur Regel 19.4.2.3.

Regel 19.4.3 – Mannschaft mit zwei Liberos

Sind zwei Liberos für eine Mannschaft im Spielberichtsbogen eingetragen und einer davon ist spielunfähig, darf die Mannschaft mit einem Libero weiter spielen.

Eine Neubenennung ist erst möglich, wenn auch der verbleibende Libero das Spiel nicht mehr fortsetzen kann.

Die Benennung eines normalen Spielers zum Libero setzt voraus, dass bereits sämtliche zuvor benannte Liberos der Mannschaft für Spielunfähig erklärt wurden. Solange also noch ein Libero der Mannschaft spielfähig ist, kann keine Neubenennung vorgenommen werden. Es kann auch immer nur ein (1) Libero neu benannt werden, auch wenn zuvor mit zwei (2) Liberos gestartet wurde.

Regel 19.5 – Hinausstellung und Disqualifikation von Liberos

Wenn ein Libero hinausgestellt oder disqualifiziert wird, darf er sofort durch den zweiten Libero ersetzt werden. Hat die Mannschaft nur einen Libero, darf sie eine Neubenennung vornehmen.

Ist der Libero nicht auf dem Spielfeld, kann eine Neubenennung vorgenommen werden, oder die Mannschaft kann für den Rest des Satzes (im Fall der Hinausstellung) / für den Rest des Spiels (im Fall der Disqualifikation) den Libero nicht mehr einsetzen.

Handlet es sich um den aktiven Libero und die Mannschaft spielt mit zwei Liberos, kann er gegen den zweiten Libero getauscht werden. Ist das nicht möglich, weil nur (noch) ein Libero vorhanden ist, bestehen zwei Optionen:

  1. Die Mannschaft kann den Austauschspieler wieder auf das Spielfeld schicken und ohne den Libero (für den Rest des Spiel / den Rest des Satzes) weiter spielen (oder)
  2. die Mannschaft kann einen neuen Libero benennen und diesen sofort für den aktiven - hinausgestellten oder disqualifizierten - Libero auf das Spielfeld schicken. Dem bisherigen aktiven Libero ist es für den Rest des Spiels nicht mehr gestattet am Spiel teilzunehmen.

Übersicht: Spielunfähigkeit und Neubenennung eines Liberos

Spielunfähigkeit des verbleibenden ... Aktion
... aktiven Liberos (Libero befindet sich auf dem Spielfeld)
durch Verletzung, Erkrankung, Erklärung.
  • Austausch mit dem Austauschspieler (oder)
  • Neubenennung
... nicht aktiven Liberos (Libero befindet sich NICHT auf dem Spielfeld)
durch Verletzung, Erkrankung, Erklärung.
  • Neubenennung (oder)
  • Weiterspielen ohne Libero für den Rest des Spiels
... Liberos durch Hinausstellung oder Disqualifikation
  • Sofort durch den 2. Libero (oder)
  • Austausch mit dem Austauschspieler (oder)
  • Neubenennung
  • im Fall der Hinausstellung: Warten auf den nächsten Satz.

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